3.1. Die über die LAI vom Nutzer einzugebenden bzw. auszuwählenden Daten, insbesondere
Nutzer, Ansprechpartner, Ort der Maßnahme (Gemeinde; Gemarkung und Flurstück bzw.
Ortsteil, Straße und Hausnummer) sowie Beschreibung der Maßnahme (Art der Maßnahme,
Baubeginn, Bauende) und Versandart werden von der DVB zum Zwecke der Auskunftserteilung
erfasst.
3.2. Der Nutzer erklärt, dass die Planauskunft sein im Eigentum stehendes Grundstück betrifft,
er zum Einholen der Planauskunft vom Eigentümer ausdrücklich berechtigt worden ist oder ein
anderweitiges berechtigtes Interesse an der Auskunft besteht. Diese Voraussetzungen hat er auf
Verlangen in geeigneter Weise nachzuweisen.
3.3. Für die Navigation zum Ort der Maßnahme werden ggf. Daten Dritter (Koordinatendaten,
Luftbilder etc.) zur Verfügung gestellt. Die DVB übernimmt keine Haftung für die Korrektheit dieser
Daten.
3.4. Die Leitungsauskunft wird dem Nutzer als pdf-Dokument in einem zip-Dateiarchiv zum
Download bereitgestellt. Der Nutzer verpflichtet sich, die bereitgestellten Unterlagen nur zur
Durchführung des von ihm angegebenen Vorhabens zu verwenden. Folgende Unterlagen werden
dem Nutzer mit jeder Auskunft bereitgestellt: Zusammenfassung der Anfrage, Formblatt
Leitungsauskunft mit Daten zur Anfrage, entsprechende Merkblätter, Bestandspläne über die
jeweiligen Medien, ggf. Detaildarstellungen der Bestandspläne.
3.5. Die in den Bestandsplänen gemäß Ziff. 3.4 enthaltenen Angaben und Maßzahlen
hinsichtlich Lage und Verlegungstiefe können von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen.
Die genaue Lage und der Verlauf der Leitungen sind in jedem Fall durch fachgerechte
Erkundungsmaßnahmen (Ortung, Querschläge, Suchschlitze, Handschachtung o.ä.)
festzustellen. Die mit der Leitungsauskunft erteilten Hinweise in den Merkblättern sind zu
beachten.
3.6. Die von der DVB erteilte Auskunft hat in der Regel eine Gültigkeit von 12 Monaten nach
Auskunftserteilung (maßgebend ist das Ausgabedatum auf den bereit gestellten
Bestandsplänen), sofern in der Auskunft nichts Anderes bestimmt ist. Nach Ablauf des
Gültigkeitszeitraums hat der Nutzer eine neue Auskunft einzuholen.
3.7. Sämtliche im Rahmen der Leitungsauskunft dem Nutzer durch die DVB zur Verfügung
gestellten Daten stehen im Eigentum und/ oder im Nutzungsrecht der DVB.
3.8. In den von der Leitungsauskunft umfassten Gebieten können sich zusätzlich Netze bzw.
Ver- und Entsorgungsanlagen anderer Netzbetreiber bzw. anderer Versorgungsunternehmen
befinden, über deren Lage sich der Nutzer gesondert zu informieren hat.